Rechtsprechung
KG, 04.12.2015 - 6 W 87/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 158 Abs 1 BGB, § 2253 Abs 1 BGB, § 2269 BGB, § 2271 BGB
Ehegattentestament: Bindungswirkung bei Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen; Wiederverheiratungsklausel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wechselbezüglichkeit der Verfügungen in einem Ehegattentestament; Auslegung einer Wiederverheiratungsklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2269; BGB § 2270 Abs. 1; BGB § 2247
Wechselbezüglichkeit der Verfügungen in einem Ehegattentestament - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entfallen einer Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments durch eine Wiederverheiratungsklausel
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entfallen einer Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments durch eine Wiederverheiratungsklausel
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 13.05.2015 - 61 F VI 2521/13
- AG Berlin-Lichtenberg, 13.05.2015 - 61F VI 2521/13
- KG, 04.12.2015 - 6 W 87/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1309
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit der Verfügungen zugunsten der …
Auszug aus KG, 04.12.2015 - 6 W 87/15
Dann kann die Interessenlage für eine Wechselbezüglichkeit der Verfügungen sprechen, weil ein Ehegatte die mit der Einsetzung des anderen Ehegatten zum Alleinerben verbundene Enterbung der gemeinsamen Kinder regelmäßig nur im Hinblick darauf in Kauf nehmen wird, dass diese Kinder durch den anderen Ehegatten zugleich als Schlusserben eingesetzt werden und so jedenfalls im zweiten Erbgang am Familienvermögen teilhaben können (Senat, Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14). - BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus KG, 04.12.2015 - 6 W 87/15
Für den vorliegenden und in der Praxis häufigen Fall des Berliner Testaments (§ 2269 BGB) kann nicht ohne weitere Hinweise davon ausgegangen werden, dass jeder Ehegatte die gemeinsamen Kinder deswegen als Schlusserben (also Erben des überlebenden Ehegatten) einsetzt, weil der andere genauso verfährt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1040; 1986, 392;… Weidlich in Palandt, BGB, 75. Aufl., § 2270 Rdn. 5;… Firsching/Graf, Nachlassrecht, 10. Aufl., X, Rdn. 1.194). - BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85
Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit …
Auszug aus KG, 04.12.2015 - 6 W 87/15
Für den vorliegenden und in der Praxis häufigen Fall des Berliner Testaments (§ 2269 BGB) kann nicht ohne weitere Hinweise davon ausgegangen werden, dass jeder Ehegatte die gemeinsamen Kinder deswegen als Schlusserben (also Erben des überlebenden Ehegatten) einsetzt, weil der andere genauso verfährt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1040; 1986, 392;… Weidlich in Palandt, BGB, 75. Aufl., § 2270 Rdn. 5;… Firsching/Graf, Nachlassrecht, 10. Aufl., X, Rdn. 1.194). - OLG Zweibrücken, 14.11.2012 - 1 U 195/11
Gemeinschaftliches Testament: Bindungswirkung bei Ehegattentestament mit …
Auszug aus KG, 04.12.2015 - 6 W 87/15
Diese ständige Rechtsprechung des Kammergerichts steht im Einklang mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Zweibrücken, ZEV 2013, 395, 396 mit einer Vielzahl weiterer Nachweise). - BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …
Auszug aus KG, 04.12.2015 - 6 W 87/15
Nicht jedes gemeinschaftliche Testament bindet den überlebenden Ehegatten (BGH NJW-RR 1987, 1410f).